Steinauvision Song Contest

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AGB

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die über den Online-Shop des SSC Steinauvisionsongcontest e.V. abgeschlossen werden. Der Shop bietet Tickets für den Steinauvisionsongcontest sowie Merchandise-Artikel an.

 

2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit:
SSC Steinauvisionsongcontest e.V.
Sachsenstraße 41
36396 Steinau a.d. Str.

3. Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. (2) Durch das Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der ausgewählten Artikel ab. (3) Der Kaufvertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen Annahme zustande. Diese erfolgt durch eine Bestätigung per E-Mail.

4. Abholung der Waren
(1) Die bestellten Tickets und Merchandise-Artikel werden nicht versandt, sondern sind in der Tourist-Information Steinau a.d. Straße abzuholen. (2) Tickets können nach Abschluss der Bestellung innerhalb der öffentlichen Geschäftszeiten abgeholt werden. (3) Merchandise-Artikel werden individuell nach Bestellung produziert. Die Abholung ist erst nach Fertigstellung möglich, eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt.

5. Zahlung
(1) Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar bei Abholung der Ware in der Tourist-Information Steinau a.d. Straße. (2) Andere Zahlungsmethoden sind nicht verfügbar.

6. Preise und Kleinunternehmerregelung
(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerregelung).

7. Widerrufsrecht
(1) Verbraucher haben grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. (2) Das Widerrufsrecht ist jedoch gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, da es sich bei Tickets um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen handelt, die an ein festes Veranstaltungsdatum gebunden sind. (3) Für Merchandise-Artikel besteht ein Widerrufsrecht, solange diese nicht individuell angefertigt wurden. (4) Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist eine eindeutige Erklärung per E-Mail erforderlich.

8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Abweichungen der gelieferten Ware von den Produktabbildungen können aufgrund von Produktionsprozessen auftreten und stellen keinen Mangel dar.

9. Haftung
(1) Wir haften uneingeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen unsererseits entstehen. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

10. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt: SSC Steinauvisionsongcontest e.V.
c/o Felizitas Broj
Sachsenstraße 41
36396 Steinau a.d. Str.
E-Mail: mail@steinauvisionsongcontest.de

Short Facts

Der Steinauvision Song Contest bringt Musik, Emotionen und echtes ESC-Feeling direkt nach Steinau an der Straße. Zwölf Stadtteile, zwölf Acts und am Ende ein Gewinner, der sich nicht nur über den Sieg, sondern auch über 500 Euro Preisgeld freuen kann. Doch bevor es so weit ist, wird gefeiert, mitgefiebert und abgestimmt. Doch bevor es so weit ist, wird gefeiert, mitgefiebert und abgestimmt.

Eine Jury mit Vertreter*innen der Stadtteile, eine Fachjury und das Publikum entscheiden gemeinsam, wer die Bühne am meisten gerockt hat.

Jede*r kann sich bewerben und für einen Stadtteil antreten, egal ob aus Steinau oder von weiter weg. Wer nicht dort wohnt, übernimmt einfach eine Stadtteilpatenschaft und bringt seinen eigenen Sound auf die Bühne. Moderatoren führen durch den Abend, es gibt ein Rahmenprogramm, das für Stimmung sorgt, und natürlich Drinks, Cocktails, Food und Snacks.

Im letzten Jahr waren über 1000 Besucher*innen dabei, der Platz am Kumpen hat gebebt und die Show war ein voller Erfolg. Dieses Jahr wird’s noch größer, noch lauter und noch spektakulärer. Bereit für den ultimativen Musik-Wettbewerb? Dann sei dabei – als Act, als Fan oder einfach, um die beste Party des Jahres nicht zu verpassen!