Steinauvision Songcontest

AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die über den Onlineshop des SSC Steinauvisionsongcontest e.V. durch Verbraucher oder Unternehmer erfolgen.

 

§ 2 Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit:
SSC Steinauvisionsongcontest e.V.
c/o Felizitas Broj
Sachsenstraße 41
36396 Steinau an der Straße

 

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss

Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Mit Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch Bereitstellung der Ware zur Abholung zustande.

 

§ 4 Preise und Kleinunternehmerregelung

Alle Preise verstehen sich in Euro. Wir sind gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit und weisen daher keine Umsatzsteuer aus.

 

§ 5 Abholung

Ein Versand der Waren erfolgt nicht. Die bestellten Artikel sind ausschließlich zur Selbstabholung an einem durch uns kommunizierten Ort und Zeitpunkt verfügbar. Details zur Abholung (Ort, Termin) werden nach der Bestellung per E-Mail mitgeteilt.

 

§ 6 Zahlung

Die Zahlung erfolgt ausschließlich per PayPal. Die Zahlung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Bei Sponsoring-Paketen kann die Zahlungsweise individuell abgestimmt werden.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

§ 8 Widerrufsrecht

Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine entsprechende Belehrung wird separat im Onlineshop bereitgestellt. Bitte beachten Sie: Für Tickets zu Veranstaltungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um zeitgebundene Dienstleistungen handelt.

 

§ 9 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

 

§ 10 Sponsoring-Pakete

Sponsoring-Pakete sind freiwillige Unterstützungsleistungen mit entsprechender Gegenleistung laut Paketbeschreibung. Diese stellen keine klassischen Verbraucherverträge dar. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, sofern die Gegenleistung individuell vereinbart oder bereits erbracht wurde. Die Zahlungsmodalitäten werden im Einzelfall abgestimmt.

 

§ 11 Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr . Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift oder, falls keine vorhanden ist, eine Regelung, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt.

Short Facts

Der Steinauvision Songcontest bringt Musik, Emotionen und echtes ESC-Feeling direkt nach Steinau an der Straße. Zwölf Stadtteile, zwölf Acts und am Ende ein Gewinner, der sich nicht nur über den Sieg, sondern auch über 500 Euro Preisgeld freuen kann. Doch bevor es so weit ist, wird gefeiert, mitgefiebert und abgestimmt.

Eine Jury mit Vertreter*innen der Stadtteile, eine Fachjury und das Publikum entscheiden gemeinsam, wer die Bühne am meisten gerockt hat.

Jede*r kann sich bewerben und für einen Stadtteil antreten, egal ob aus Steinau oder von weiter weg. Wer nicht dort wohnt, übernimmt einfach eine Stadtteilpatenschaft und bringt seinen eigenen Sound auf die Bühne. Moderatoren führen durch den Abend, es gibt ein Rahmenprogramm, das für Stimmung sorgt, und natürlich Drinks, Cocktails, Food und Snacks.

Im letzten Jahr waren über 1000 Besucher*innen dabei, der Platz am Kumpen hat gebebt und die Show war ein voller Erfolg. Dieses Jahr wird’s noch größer, noch lauter und noch spektakulärer. Bereit für den ultimativen Musik-Wettbewerb? Dann sei dabei – als Act, als Fan oder einfach, um die beste Party des Jahres nicht zu verpassen!